Häufige Fragen zum Pflegegrad

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflegegrad, Begutachtung und Leistungen.

Grundlagen

Was ist ein Pflegegrad?+
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Es gibt 5 Pflegegrade – von geringer (PG 1) bis schwerster Beeinträchtigung (PG 5). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?+
Der Pflegegrad wird nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Ein Gutachter des MD bewertet 6 Lebensbereiche mit 64 Kriterien. Die Punkte werden gewichtet und ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0-100.
Welche 6 Module werden bewertet?+
1. Mobilität (10%), 2. Kognitive Fähigkeiten (15%), 3. Verhaltensweisen (15%), 4. Selbstversorgung (40%), 5. Krankheitsbedingte Anforderungen (20%), 6. Alltagsleben (15%). Bei Modul 2+3 zählt nur der höhere Wert.

Antragstellung

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?+
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (angegliedert an die Krankenkasse). Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Nach Antragseingang beauftragt die Kasse den MD mit einer Begutachtung.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?+
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. In dringenden Fällen kann ein Eilantrag gestellt werden – dann innerhalb von 5-10 Tagen.
Ab wann gelten die Leistungen?+
Leistungen werden rückwirkend ab dem Datum des Antrags gezahlt. Daher: Antrag so früh wie möglich stellen!

Begutachtung

Wie läuft die MD-Begutachtung ab?+
Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, stellt Fragen, beobachtet Alltagssituationen und führt ggf. Tests durch. Dauer: ca. 1-2 Stunden. Eine Vertrauensperson darf dabei sein.
Wie bereite ich mich vor?+
Führen Sie ein Pflegetagebuch (mind. 2 Wochen), sammeln Sie Arztberichte, notieren Sie konkrete Beispiele. Zeigen Sie den Alltag realistisch – beschönigen Sie nichts!
Typische Fehler bei der Begutachtung?+
Pflegebedarf herunterspielen, sich extra anstrengen, fehlende Dokumentation, keine Begleitperson, wichtige Einschränkungen vergessen.

Widerspruch

Was tun bei Ablehnung?+
Innerhalb von 1 Monat schriftlich Widerspruch einlegen (per Einschreiben!). Gutachten anfordern und konkret begründen, wo Sie anders bewerten.
Lohnt sich ein Widerspruch?+
Ja! Viele Widersprüche sind erfolgreich. Der Widerspruch ist kostenlos und kann nicht zu einer Verschlechterung führen.

Leistungen

Pflegegeld vs. Sachleistung?+
Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige – frei verfügbar. Sachleistungen direkt an Pflegedienste. Beides kombinierbar (Kombinationsleistung).
Was ist der Entlastungsbetrag?+
131€/Monat für alle Pflegegrade. Zweckgebunden für Alltagsunterstützung, z.B. Haushaltshilfe, Betreuung. Übertragbar ins nächste Jahr.
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag?+
Ab 07/2025: 3.539€/Jahr (ab PG 2) für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel nutzbar, bis zu 8 Wochen.

Kinder

Wie werden Kinder bewertet?+
Vergleich mit gleichaltrigen gesunden Kindern. Nur Einschränkungen über das Altersentsprechende hinaus werden bewertet. Kinder unter 18 Monaten: +1 Pflegegrad.
Spezielle Gutachter für Kinder?+
Ja, speziell geschulte Gutachter mit pädiatrischer Erfahrung. Die Begutachtung erfolgt kindgerecht. Eltern sollten immer dabei sein.

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